Regeln des Alkathons:


  1. Gewonnen hat der Athlet, der oder die als schnellste(r) die Menge von 4,2195 Liter Bier getrunken hat.
  2. Alle in einem Jahr teilnehmenden Athleten müssen gleichzeitig starten. Das Startsignal muss für alle Teilnehmer laut und deutlich vernehmbar sein. Die offizielle Wettkampfzeit beginnt mit dem Startsignal.
  3. Das verwendete Bier muss nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut worden sein und einen Alkoholgehalt von 4,5% - 5,5% aufweisen, das Bier darf nicht erwärmt werden und auch Versuche die dem Bier eigene Kohlensäure zu reduzieren sind verboten. 
  4. Der Athlet beendet den Alkathon offiziell erst 15 Minuten nach dem Austrinken von 4,2195 Litern Bier. Diese 15 Minuten zählen dabei nicht zur Wettkampfzeit. 
  5. Das Erbrechen während des Wettkampfes oder der fünfzehnminütigen Wartezeit führt zur sofortigen und endgültigen Disqualifikation des entsprechenden Athleten. 
  6. Das Ausspucken von Bier führt zu einem 500ml Strafbier. Das aktuell angebrochene Bier darf nicht weiterverwendet werden.
  7. Die Manipulation von anderen Athleten führt zur sofortigen und endgültigen Disqualifikation. 
  8. Das Bier muss direkt aus der Flasche getrunken werden.
  9. Jegliche Hilfsmittel beim Trinken (Trichter, Strohhalme etc., bzw. jegliche Gegenstände, die das Trinken aus der Flasche beschleunigen oder erleichtern) sind unzulässig.
  10. Die Einnahme von leistungssteigernden Substanzen oder Medikamente (Doping) jeglicher Art ist unzulässig und führt zum Ausschluss für ein Jahr.
  11. Der Alkathon muss draußen und unter freiem Himmel stattfinden.
  12. Das Zerstören einer Bierflasche, während der Athlet dem die Flasche gehört noch im Wettkampf ist, egal ob voll, angebrochen oder leer, führt zu einem 500ml Strafbier.
  13. Die leergetrunkenen Bierflaschen müssen vom Athleten gesammelt und, für alle einsehbar, vollständig leergetrunken gesammelt werden. 
  14. Der Alkathon darf nur einmal im Kalenderjahr stattfinden.
  15. Der Alkathon darf im Normalfall nur im November oder Dezember stattfinden. In begründeten Ausnahmen darf das Austragungsdatum verschoben werden. Dies darf allerdings nicht passieren, um durch bessere Wetterverhältnisse einen Spielvorteil zu erlangen.
  16. Ein Alkathon im südlichen Ausland (oder Inland) mit dem Zweck durch höhere Temperaturen einen Spielvorteil zu erlangen, ist unzulässig.
  17. Der offizielle Alkathon darf nicht allein abgehalten werden, sondern bedarf zur transparenten Messung mindestens einen Zeugen.
  18. Um die Transparenz des Wettkampfs zu erhöhen, dürfen sich Athleten nicht mit ihrem Getränk während des Wettkampfs von der Gruppe entfernen.
  19. Ein Sieg mehrerer Personen in einem Jahr ist nicht möglich.
  20. Mindestens 2 Personen (Teilnehmer, Betreuer oder Zuschauer) müssen unabhängig voneinander die Zeit der Athleten erfassen, damit die Ergebnisse registriert und für die Bestenliste verwendet werden können.
  21. Bei Uneinigkeit über Regelfragen kommt es zur Abstimmung unter allen teilnehmenden Athleten. Bei Stimmengleichheit wird die Regelfrage positiv für den beschuldigten Athleten ausgelegt.
  22. Über eindeutig definierte Regeln sind Abstimmungen unzulässig, diese eindeutigen Regeln sind: §§1-4, §§7-11, §§15-22, §29. Das Ergebnis einer Abstimmung darf den Charakter der entsprechenden Regel nicht verletzen.
  23. Sollte es nicht möglich sein einen eindeutigen Sieger zu bestimmen, kommt es zum Stechen in Form eines neuen Wettkampfs zwischen den verbliebenen Athleten über eine Distanz von 1000ml. Vorab gilt der Alkathon als beendet und die Zeitmessung stoppt. Beim Stechen bleiben die Regeln des Alkathons bestehen. 
  24. Das verwendete Bier der Athleten muss im Vorhinein allen anderen Athleten ebenfalls theoretisch zur möglichen Verfügung stehen. Eigens hergestelltes oder gemischtes Bier ist unzulässig.
  25. Die Flaschen dürfen ab 5 Minuten vor Beginn des Wettkampfes geöffnet werden.
  26. Der Alkathon steht prinzipiell allen Menschen offen. Es wird nicht zwischen Geschlechtern, Religionen oder ethnischer Zugehörigkeit unterschieden. Auch Para-Meisterschaften für Menschen mit Behinderung oder Wettkämpfe in verschiedenen Altersklassen sind unzulässig, da diese am eigentlichen Wettkampf teilnehmen können.
  27. Frühstart wird beim ersten Verstoß mit einem 500ml Strafbier und danach mit der unverzüglichen Disqualifikation bestraft.
  28. Wildes Trümmern im Anschluss der sportlichen Auswertung des Alkathons ist zur Erheiterung aller Athleten gerne gesehen, bringt aber keinen Vorteil im Wettbewerb.
  29. Alle Athleten sind dazu aufgefordert die allgemeinen Regeln des fairen sportlichen Wettkampfs einzuhalten.
  30. Ab dem 30. Tag vor Beginn des jährlichen Wettkampfes bis zu dessen Ende dürfen keine Regeln geändert oder neue hinzugefügt werden.